Teilnahmebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erich Hitschfel RACING SCHOOL
Die von der EHRS durchgeführten Lehrgänge dienen nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern zur Verbesserung des Fahrkönnens. Für die Teilnahme an den Lehrgängen gibt es grundsätzlich keine Altersbeschränkung. Teilnehmer an den Formel-Rennwagen-Veranstaltungen müssen die körperlichen Voraussetzungen und die Kondition zum Formelrennwagenfahren haben. Bitte klären Sie die Teilnahmemöglichkeiten bei der EHRS im voraus ab.
An- und Abreise, Verpflegung und Hotelkosten sind in den Preisen nicht enthalten, sie gehen zu Lasten des Teilnehmers. Hotelkosten sind nur enthalten, sofern sie Bestandteil des gebuchten Paketes sind.
Die Haftung des Veranstalters wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Veranstalter bzw. die EHRS und die mit der Durchführung und Organisation beauftragten Personen, Firmen oder Organisationen sowie die Strecken- und Geländeeigentümerin, die Hockenheim-Ring GmbH, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur dann, wenn von dritter Seite kein Schadensersatz zu erlangen ist. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und verzichtet durch die Anmeldung bzw. Teilnahme im übrigen auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen den Veranstalter bzw. der EHRS und die mit der Durchführung und Organisation beauftragten Personen, Firmen oder Organisationen sowie gegen die Strecken- und Geländeeigentümerin, die Hockenheim-Ring GmbH.
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist für alle Teilnehmer zwingend vorgeschrieben. Die Teilnehmer dürfen sich ausschließlich in dem vom Instruktor beschriebenen Sicherheitsbereich aufhalten. Während der/des gesamten Veranstaltung/Lehrganges gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen gegen diese Regeln ist die EHRS ohne weitere Vorwarnungen berechtigt, die Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der/dem Veranstaltung/Lehrgang auszuschließen. Eine Rückzahlung des Veranstaltungspreises bzw. der Lehrgangsgebühr erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Teilnehmer haftet für jeglichen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden, der der EHRS dadurch entsteht, dass der Teilnehmer vorstehende Regelungen nicht beachtet.
Für die Teilnahme an der Schulung ist eine körperlich gute Verfassung erforderlich. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm eigene gesundheitliche Beschwerden, einschließlich Nerven- und Gemütsleiden nicht bekannt sind.
Veranstalter zahlen 40 % der Auftragssumme bei Buchung der Veranstaltung gegen Rechnung, die Restzahlung gegen Rechnung bei Antritt der Veranstaltung oder nach Vereinbarung mit der EHRS. Die Vereinbarung muss von der EHRS bestätigt werden.
a) Der Einzelteilnehmer kann seine Anmeldung jederzeit stornieren. Es gelten die Bedingungen der Auftraggeberverträge für die jeweilige Veranstaltung der EHRS.
b) Sofern der Auftraggeber eine Gruppe von mind. 6 Teilnehmern anmeldet, oder keine Auftraggeberverträge der EHRS vorliegen, gelten in Abweichung zum Absatz a) folgende Stornogebühren:
- 30 % der Auftragssumme bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor
Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn
- 60 % der Auftragssumme bei Rücktritt zwischen dem 89. und 30. Tag
vor Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn
- 90 % der Auftragssumme bei Rücktritt zwischen dem 29. und 10. Tag
vor Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn
- 100 % der Auftragssumme bei Rücktritt von weniger als 10 Tagen
vor Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen.
c) Bei Buchungen von Sonderveranstaltungen, Exklusivtrainings, Training für Einzelpersonen gelten die unter b) geregelten Stornobedingungen auch für Einzelteilnehmer.
Die Stornierung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei der EHRS. Die EHRS ist berechtigt, die Stornogebühr mit bereits entrichteten Veranstaltungs-/ Lehrgangsgebühren zu verrechnen. Überschießende Beträge werden erstattet. Statt der Stornierung kann der Teilnehmer seine Teilnehmerberechtigung auf einen geeigneten Ersatzteilnehmer übertragen. Die Umbuchung eines Termins ist nur durch Stornierung des Teilnahmevertrages mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn die EHRS wegen fehlender Zahlung des Anmelders/Teilnehmers, nach angemessener Fristsetzung, die Erfüllung des Teilnahmevertrages ablehnt und Schadensersatz verlangt. Dem Anmelder/Teilnehmer bleibt vorbehalten, den Nachweis eines niedrigeren oder das Nichtvorliegen eines Schadens zu führen.
Zahlungen sind frei von Bankspesen und ohne Abzug zu leisten.
Die EHRS behält sich das Recht vor, im voraus die/den Veranstaltung/Lehrgang aus wichtigen Gründen zu verschieben oder ganz abzusagen. In solchen Fällen wird die Anzahlung/Lehrgangsgebühr zurück erstattet, es sei denn der Auftraggeber/ Teilnehmer nimmt einen Ersatztermin wahr.
Die EHRS kann aus wichtigen Gründen kurzfristig eine Änderung des Veranstaltungs-/Lehrgangsprogrammes vornehmen (z.B. wetterbedingt etc.). In einem solchen Fall hat der Anmelder/Teilnehmer kein Anrecht auf Rückerstattung der Veranstaltungs-/Lehr- gangsgebühr.
Muss eine bereits angefangene Veranstaltung/Lehrgang aus wichtigem Grund abgebrochen werden, wird die Veranstaltungs-/Lehrgangsgebühr anteilig zurück erstattet.
Weitergehende Ansprüche des Anmelders/Teilnehmers sowie Dritter sind ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht mit der Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge.
Mit dem Erscheinen neuer Teilnahmebedingungen und neuer Preislisten verlieren alle früher veröffentlichten ihre Gültigkeit.
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