Teilnahmebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erich Hitschfel RACING SCHOOL 

 

  1. Die Anmeldung sowie Teilnahme an den von der Erich Hitschfel RACING SCHOOL, nachstehend EHRS genannt, organisierten Veranstaltungen und Lehrgängen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder vor unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit die von der EHRS ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  2. Der Teilnehmer/Anmelder erkennt mit der Abgabe seiner Anmeldung die Geltung der nachfolgenden Bedingungen an. Der Teilnehmervertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung der EHRS zustande. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise gemäß Preisliste der EHRS. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Einverständniserklärung der Eltern, um die Anmeldung vorzunehmen. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der EHRS.
  3. Die Leistungen der EHRS umfassen die Durchführung der Veranstaltung gemäß Angebot und/oder Vereinbarung sowie des Lehrgangs in Theorie und Praxis, gemäß Kursprogramm und/oder Ablaufplan. Beim Fahrsicherheitslehrgang PKW oder beim Fahrertraining PKW sowie bei den Formel-Rennkursen oder Schnupperfahrten mit Formel-Rennwagen muss der Teilnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse 3/b sein.

Die von der EHRS durchgeführten Lehrgänge dienen nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern zur Verbesserung des Fahrkönnens. Für die Teilnahme an den Lehrgängen gibt es grundsätzlich keine Altersbeschränkung. Teilnehmer an den Formel-Rennwagen-Veranstaltungen müssen die körperlichen Voraussetzungen und die Kondition zum Formelrennwagenfahren haben. Bitte klären Sie die Teilnahmemöglichkeiten bei der EHRS im voraus ab.

An- und Abreise, Verpflegung und Hotelkosten sind in den Preisen nicht enthalten, sie gehen zu Lasten des Teilnehmers. Hotelkosten sind nur enthalten, sofern sie Bestandteil des gebuchten Paketes sind.

  1. Jeder Teilnehmer an den von der EHRS ausgeschriebenen und durchgeführten Veranstaltungen und Lehrgängen nimmt ausschließlich auf eigene Verantwortung teil und trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm und dem von ihm gesteuerten Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Haftung des Veranstalters wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Veranstalter bzw. die EHRS und die mit der Durchführung und Organisation beauftragten Personen, Firmen oder Organisationen sowie die Strecken- und Geländeeigentümerin, die Hockenheim-Ring GmbH, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur dann, wenn von dritter Seite kein Schadensersatz zu erlangen ist. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und verzichtet durch die Anmeldung bzw. Teilnahme im übrigen auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen den Veranstalter bzw. der EHRS und die mit der Durchführung und Organisation beauftragten Personen, Firmen oder Organisationen sowie gegen die Strecken- und Geländeeigentümerin, die Hockenheim-Ring GmbH.

  1. Während der Dauer der/des gesamten Veranstaltung/Lehrganges sind die Beauftragten von der EHRS dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Die EHRS weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen der/des Veranstaltung/Lehrganges äußerst diszipliniert zu verhalten hat, und die Anordnungen sowie Hinweise des Instruktors zu befolgen hat. Aus Sicherheitsgründen besteht während der/des gesamten Veranstaltung/Lehrganges für alle Teilnehmer Überholverbot. Ausnahmen bei einzelnen Übungen werden durch ausdrückliche Weisungen des für die Übung verantwortlichen Instruktors der EHRS geregelt.

Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist für alle Teilnehmer zwingend vorgeschrieben. Die Teilnehmer dürfen sich ausschließlich in dem vom Instruktor beschriebenen Sicherheitsbereich aufhalten. Während der/des gesamten Veranstaltung/Lehrganges gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen gegen diese Regeln ist die EHRS ohne weitere Vorwarnungen berechtigt, die Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der/dem Veranstaltung/Lehrgang auszuschließen. Eine Rückzahlung des Veranstaltungspreises bzw. der Lehrgangsgebühr erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Teilnehmer haftet für jeglichen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden, der der EHRS dadurch entsteht, dass der Teilnehmer vorstehende Regelungen nicht beachtet.

Für die Teilnahme an der Schulung ist eine körperlich gute Verfassung erforderlich. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm eigene gesundheitliche Beschwerden, einschließlich Nerven- und Gemütsleiden nicht bekannt sind.

  1. Vom Teilnehmer evtl. gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von der EHRS veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnung des Auftraggebervertrages oder des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
  2. Zahlungsbedingungen: Bei der Anmeldung ist mindestens eine Anzahlung von 40%  der vereinbarten Summe zu leisten, oder eine Anzahlung nach Vereinbarung. Der Restbetrag muss bei Lehrgängen bis spätestens 60 Tage vor Lehrgangsbeginn entrichtet worden sein. Liegt der Lehrgangstermin innerhalb 60 Tage ab Anmeldedatum, ist die Lehrgangsgebühr sofort und in voller Höhe fällig. Die EHRS ist berechtigt, wenn sich der Anmelder/Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug befindet, nach angemessener Fristsetzung die Leistung endgültig zu verweigern, sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Anmelder/Teilnehmer zu verlangen. Bei Gutscheinen ist die Zahlung sofort und in voller Höhe fällig. Gutscheine berechtigen den Inhaber erst dann zur Teilnahme an der gebuchten Leistung, wenn die gebuchte Leistung vom Anmelder vollständig und rechtzeitig bezahlt worden ist. Gutscheine sind 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

Veranstalter zahlen 40 % der Auftragssumme bei Buchung der Veranstaltung gegen Rechnung, die Restzahlung gegen Rechnung bei Antritt der Veranstaltung oder nach Vereinbarung mit der EHRS. Die Vereinbarung muss von der EHRS bestätigt werden.

  1. Stornierung/Umbuchung von Veranstaltungen und Lehrgängen

a)                  Der Einzelteilnehmer kann seine Anmeldung jederzeit stornieren. Es gelten die Bedingungen der Auftraggeberverträge für die jeweilige Veranstaltung der EHRS.   

b)                 Sofern der Auftraggeber eine Gruppe von mind. 6 Teilnehmern anmeldet, oder keine Auftraggeberverträge der EHRS vorliegen, gelten in Abweichung zum Absatz a) folgende Stornogebühren:

-         30 % der Auftragssumme bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor                 

     Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn

-         60 % der Auftragssumme bei Rücktritt zwischen dem 89. und 30. Tag

vor Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn

-         90 % der Auftragssumme bei Rücktritt zwischen dem 29. und 10. Tag

vor Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn

-         100 % der Auftragssumme bei Rücktritt von weniger als 10 Tagen

vor Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen.

c)                  Bei Buchungen von Sonderveranstaltungen, Exklusivtrainings, Training für Einzelpersonen gelten die unter b) geregelten Stornobedingungen auch für Einzelteilnehmer.

Die Stornierung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei der EHRS. Die EHRS ist berechtigt, die Stornogebühr mit bereits entrichteten Veranstaltungs-/ Lehrgangsgebühren zu verrechnen. Überschießende Beträge werden erstattet. Statt der Stornierung kann der Teilnehmer seine Teilnehmerberechtigung auf einen geeigneten Ersatzteilnehmer übertragen. Die Umbuchung eines Termins ist nur durch Stornierung des Teilnahmevertrages mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.

Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn die EHRS wegen fehlender Zahlung des Anmelders/Teilnehmers, nach angemessener Fristsetzung, die Erfüllung des Teilnahmevertrages ablehnt und Schadensersatz verlangt. Dem Anmelder/Teilnehmer bleibt vorbehalten, den Nachweis eines niedrigeren oder das Nichtvorliegen eines Schadens zu führen.

Zahlungen sind frei von Bankspesen und ohne Abzug zu leisten.

  1. Abbruch, Änderung bzw. Absage einer/eines Veranstaltung/Lehrganges.

Die EHRS behält sich das Recht vor, im voraus die/den Veranstaltung/Lehrgang aus wichtigen Gründen zu verschieben oder ganz abzusagen. In solchen Fällen wird die Anzahlung/Lehrgangsgebühr zurück erstattet, es sei denn der Auftraggeber/ Teilnehmer nimmt einen Ersatztermin wahr.

Die EHRS kann aus wichtigen Gründen kurzfristig eine Änderung des Veranstaltungs-/Lehrgangsprogrammes vornehmen (z.B. wetterbedingt etc.). In einem solchen Fall hat der Anmelder/Teilnehmer kein Anrecht auf Rückerstattung der Veranstaltungs-/Lehr- gangsgebühr.

Muss eine bereits angefangene Veranstaltung/Lehrgang aus wichtigem Grund abgebrochen werden, wird die Veranstaltungs-/Lehrgangsgebühr anteilig zurück erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Anmelders/Teilnehmers sowie Dritter sind ausgeschlossen.

  1. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist in den Teilnahmepreisen und in der Lehrgangsgebühr nicht eingeschlossen. Die EHRS empfiehlt Einzelkunden eine solche Versicherung über die ELVIA abzuschließen, dies muss spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Nennbestätigung, jedoch vor Veranstaltungs-/Lehrgangs-beginn, geschehen. Das Formular inkl. der Bedingungen werden auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Mit der Abwicklung eines Schadenfalles ist die EHRS nicht befasst. Diesen hat der Betroffene direkt mit der ELVIA abzuwickeln.
  2. Anmeldung durch Dritte. Soweit die Anmeldung nicht durch den Teilnehmer selbst erfolgt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass der Teilnehmer über die Teilnahmebedingungen vollständig informiert wird. Eventuelle Pflichtverletzungen des Teilnehmers, die zu seinem Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen, hat sich der Auftraggeber zuzurechnen.
  3. Vom Auftraggeber oder Teilnehmer übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage der EHRS gespeichert und verarbeitet.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht mit der Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge.

Mit dem Erscheinen neuer Teilnahmebedingungen und neuer Preislisten verlieren alle früher veröffentlichten ihre Gültigkeit.

 

Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Mannheim